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1. Nach § 11 des Tierschutzgesetzes anerkannte und
genehmigte Zucht von Rassehunden.
Unsere Zucht "vom Burgenlandkreis" ist amtlich anerkannt, genehmigt und wir sind
befähigt zur Haltung und Zucht. Bei uns gibt es keine Zwingerhaltung. Die
Tiere leben mit uns im Haus und Garten.
Letzte amtstierärztliche Kontrolle fand am 27.02.2006 statt. Sie war ohne
Beanstandungen.
2. Bei uns werden Welpen verkauft, die auch in unserem Hause geboren und aufgewachsen
sind.
Nach dem Verlassen der Kinderstube stehen wir unseren Käufern selbstverständlich
mit Rat und Tat zur Seite.
3. All unsere Tiere werden bevor Sie in die Zucht eingesetzt werden strengen
tierärztlichen Kontrollen unterzogen. So dass Sie auch die Gewähr haben,
das nur gesunde und vitale Hunde in die Zucht eingesetzt werden.
4. Unsere Welpen verlassen frühestens mit der 9. Lebenswoche, nachdem Sie
mehrfach entwurmt, gechipt und geimpft worden sind, mit einem Gesundheitszeugnis
und einem Ahnenpass von unserem Verband unser Zuhause.
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