Garantien

1. Nach § 11 des Tierschutzgesetzes anerkannte und genehmigte Zucht von Rassehunden.
Unsere Zucht "vom Burgenlandkreis" ist amtlich anerkannt, genehmigt und wir sind befähigt zur Haltung und Zucht. Bei uns gibt es keine Zwingerhaltung. Die Tiere leben mit uns im Haus und Garten.
Letzte amtstierärztliche Kontrolle fand am 27.02.2006 statt. Sie war ohne Beanstandungen.

2. Bei uns werden Welpen verkauft, die auch in unserem Hause geboren und aufgewachsen sind.
Nach dem Verlassen der Kinderstube stehen wir unseren Käufern selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite.

3. All unsere Tiere werden bevor Sie in die Zucht eingesetzt werden strengen tierärztlichen Kontrollen unterzogen. So dass Sie auch die Gewähr haben, das nur gesunde und vitale Hunde in die Zucht eingesetzt werden.

4. Unsere Welpen verlassen frühestens mit der 9. Lebenswoche, nachdem Sie mehrfach entwurmt, gechipt und geimpft worden sind, mit einem Gesundheitszeugnis und einem Ahnenpass von unserem Verband unser Zuhause.